Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
        	
            Der Internationale Jugendfreiwilligendienst begründet sich auf einer Richtlinie des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Eine gesetzliche Regelung existiert nicht. Das ist für das Freiwillige soziale Jahr im Ausland, das Auslands-FSJ, anders. 
        	Der IFFD ist ähnlich wie das FSJ im Ausland aufgebaut. Allerdings haben bei letzterem die einzelnen Länder die Federführung. 
        	Dauer - Alter der Freiwilligen 
        	Dieser Internationale Jugendfreiwilligendienst i.S.d.  BMFSFJ wird teilweise vom Ministerium gefördert. Er richtet sich an Jugendliche im Alter von  18 bis 26 Jahre. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Schullaufbahn eingeschlagen wurde und abgeschlossen ist. Der Auslandsfreiwilligendienst dauert zwischen 6 und  18 Monaten. Die Einsatzbereiche für die Freiwilligenarbeit im Ausland sind gemeinnützige Einrichtungen, also etwa  Kinder und Jugendeinrichtungen, Altenheime, Bildungsinstitutionen, liegen aber auch im  Umwelt- und Naturschutz. 
        	Der IJFD kann dem Grunde nach in jedem Land der Welt geleistet werden. Unterkunft und Verpflegung wird den Freiwilligen bei ihrem Auslandsaufenthalt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ihnen wird ein  angemessenes Taschengeld gezahlt. Auch die  Reisekosten für die Hin- und Rückreise werden bezuschusst. 
        	Es findet eine pädagogische Begleitung statt. Bezogen auf einen einjährigen Auslandseinsatz werden an 25 Tagen Seminare veranstaltet, üblicherweise in Blöcken von 5 Tagen. Darin enthalten sind ein Vorbereitungs- und ein Nachbereitungsseminar in Deutschland. 
     
      
     
  	 Kosten
        	Die Freiwilligen sind gehalten, einen Teil der  Kosten für den Internationalen Freiwilligendienst im Ausland selbst abzudecken. Das geschieht üblicherweise durch Spenden, durch den Aufbau eines Förderkreises oder Spendenkreises, aber auch durch Rückgriff auf das eigene Sparbuch. 
        	Der Teilnahmebeitrag setzt sich  aus öffentlicher Förderung und Förderkreisbeiträgen zusammen. Er deckt die wichtigen Auslandsversicherungen, Unterkunft und Verpflegung im Gastland, ein monatliches Taschengeld sowie die Teilnahme am verpflichtdenden pädagogischen Begleitprogramm ab. 
        	Nicht darin enthalten sind ein Teil der Reisekosten sowie die Kosten für Visa und vorgeschriebene oder empfohlene Impfungen. Diese Kosten muss der Freiwillige selbst tragen. 
 	Weitere Informationen zum Internationalen Jugendfreiwilligendienst
        	Träger
        	Absicherung
        	Ansprüche
            Bewerbung