Vereinbarung, Urlaub, Zeugnis, Bescheinigung

Basis des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes ist ein schriftlicher Vertrag. Dieser wird zwischen dem Träger und dem Freiwillige geschlossen werden, und zwar vor Dienstbeginn.

Vereinbarung

In der Vereinbarung muss sich folgendes wiederfinden.

Es müssen der Vor- und Nachname des Freiwilligen, das Geburtsdatum und die Anschrift genannt werden.

Die Bezeichnung des Trägers sowie der Einsatzstelle hat zu erfolgen.

Der Zeitraum, über den die Dienstverpflichtung läuft, und eine Regelung für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Freiwilligendienstes muss vorhanden sein.

Wichtig ist die Erklärung, dass die Richtlinie des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes während der Durchführung des Dienstes eingehalten werden muss.

Der Zulassungsbescheid des Trägers muss angegeben werden.

Es muss die Art und Höhe der Geldleistungen und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten, Arbeitskleidung und Taschengeld festgelegt sein.

Die Anzahl der dienstfreien Tage muss genannt sein.

Die Ziele des Freiwilligendienstes und die wichtigsten Maßnahmen der Zielerreichung,

Über die versicherungsrechtliche Absicherung müssen Informationen gegeben werden.

Urlaub

Während des IJFD müssen dem Freiwilligen dienstfreie Tage in angemessenem gewährt werden. Der Mindestumfang orientiert sich an den landesüblichen gesetzlichen Regelungen. Im Minimum sind 20 dienstfreien Tagen bei einem zwölfmonatigen Dienst als Urlaub zu gewähren. Für den Fall, dass der Freiwilligendienst länger oder kürzer absolviert, wird, ist der Urlaub anteilig zu gewähren.

Bescheinigung und Zeugnis

Der Träger ist verpflichtet, dem Freiwilligen von sich aus nach Beendigung des Internationalen Freiwilligendienstes eine Bescheinigung auszustellen. Sie muss die Angabe des Zulassungsbescheides des Trägers sowie den Zeitraum des Dienstes enthalten.

Der Freiwillige kann zusätzlich vom Träger ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des

Internationalen Jugendfreiwilligendienstes fordern. Der Träger muss dann entweder auf die Einsatzstelle einwirken, dass sie ein Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache erstellt. Er kann aber auch selbst dieses Zeugnis ausfertigen. Wenn es der Freiwillige verlangt, muss das Zeugnis auch Angaben zu den Leistungen und zur Führung des Freiwilligen während der Dienstzeit enthalten. Hierbei müssen dann in das Zeugnis berufsqualifizierende Merkmale des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes aufgenommen werden.